Sicherheitsdienste

Sicherheitsdienst

Der Sicherheitsdienst ist ein Aufgabenbereich des Bewachungsgewerbes und besonders im Bereich des Objektschutzes, Personenschutzes und im Eventschutz gefragt. Kein Flughafen, Geldtransport oder größeres Event kommt ohne einen renommierten Sicherheitsdienst aus. Daher ist dieser Aufgabenbereich besonders umfassend. Der Sicherheitsdienst ist ein Überbegriff für viele verschiedene Berufstätige, die im Bereich der Sicherheit und Ordnung tätig sind. Ebenso wird der englische Begriff Security verwendet.

Aufgabenbereiche der Sicherheitsdienste

Sicherheitsdienstleistungen sind breit gefächert und umfassen private sowie öffentliche Bereiche. Ein Sicherheitsdienst bekommt am Arbeitseinsatzort in der Regel das Hausrecht übertragen, um bei drohenden Gefahren oder sonstiger Unstimmigkeiten die Arbeit voll und ganz ausführen zu können. Große Sicherheitsdienste besitzen ein kompetent agierendes Netzwerk, um die Sicherheit rundum zu gewährleisten. Nebenbei sind auch einige kleinere Sicherheitsunternehmen ortsbezogen vertreten. Schließlich benötigt zum Beispiel ein großes Messegelände und der daraus resultierenden hohen Besucherzahl einen umfassenden Schutz, um die Abwehr von Gefahren, Einlasskontrollen und Bewachung gewährleisten zu können.

Die Arbeitsbereiche der verschiedenen Sicherheitsunternehmen sind nicht durchweg zu vergleichen. Teilweise übernimmt das Security-Personal auch Spezialaufgaben oder das gesamte Unternehmen ist auf einen bestimmten Aufgabenbereich spezialisiert. Schließlich gehört mitunter die Kameraüberwachung und Umsetzung von Spezial-Bewachungsaufgaben zu den Aufgabenfeldern. Ebenso bestehen für die einzelnen Aufgaben bestimmte Vorschriften, die erfüllt sein müssen. Ein bewaffneter Dienst ist im Bereich der Sicherheitsbranche ebenso vertreten. Bevor ein Sicherheitsunternehmen jedoch die Arbeit aufnehmen darf, sind strikte Bedingungen zu erfüllen. Schließlich übernimmt das Personal schützende sowie bewachende Tätigkeiten, die eine besondere Vorsicht und Kompetenz verlangen.

Auswahl des Sicherheitsunternehmens

Sicherheitsbedienstete werden zum Beispiel im Bereich des Objektschutzes, im Revierdienst, Brandschutz, Personenschutz oder am Flughafen eingesetzt. Jeder Bereich erfordert entsprechende Qualifikationen und Voraussetzungen. Dementsprechend ist bereits bei der Auswahl eines passenden Unternehmens auf die Schwerpunktbereiche zu achten. Sicherheitskräfte werden zum Beispiel auch als Beliehene des Bundes eingesetzt. Wie zum Beispiel für bestimmte Luftsicherheitsdienstleistungen. Dazu zählt mitunter die Ticketkontrolle, Gepäck- und Fluggastkontrolle und die Bedienung des Gepäckscanners.

Die Betreuung von technischen System und Alarmanlagen sowie Überwachungskameras gehört mitunter zu den Hauptaufgaben des Objektschutzes. Der Empfangsdienst und die Durchführung von Kontrollrundgänge sind ebenso Aufgaben des Services. Daher ist ein Sicherheitsdienst in großen und besonders gefährdeten Unternehmen und Industriegebäuden nahezu unerlässlich und übernehmen in diesem Bereich zudem die Steuerung und Überwachung der Kamerasysteme und Alarmanlagen. Nebenbei sind sie für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zuständig und übernehmen die Notmeldung-Nachverfolgung. Diese einschlägigen Aufgabenbereiche sind häufig ein Hauptaufgabenbereich der Sicherheitsdienste. Besonders etabliert sind ebenso die Ein- und Auslasskontrollen sowie die Revier- und Kontrollgänge.

Notruf- und Serviceleitstelle und Spezialaufgaben

Ein weiterer Service, welcher besonders von großen Sicherheitsunternehmen übernommen wird, ist der Service einer Notruf- und Serviceleitstelle. Rund um die Uhr sind solche Leitstellen besetzt und garantieren in Notsituationen eine direkte Hilfeleistung beziehungsweise die Einleitung von weiteren Hilfemaßnahmen. Die Leitstellen nach DIN VDE V 0827-11 sind für Alarme, Meldungen, Informationen und Warnungen zuständig und überwachen die Gefahren- und Einbruchmeldeanlagen sowie Überfallmeldeanlagen. Dabei steht die schnellstmögliche Abwehr von Gefahren im zentralen Raum. Daher ist eine NLS ein wichtiger Bestandteil der Alarmkette und steht als ein fachgerechtes und schnell agierendes Bindeglied ein.

Objekte und Personen mit besonderem Schutzbedarf

Zudem haben manche Objekte einen besonderen Schutzbedarf. Dazu zählen zum Beispiel Kernkraftwerke, Kasernen oder Munitionslager. Ebenso zählen Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Botschaften und auch öffentliche Einrichtungen zu den besonders gefährdeten Bereichen, die eine speziell darauf abgestimmte Bewachung einfordern. Auch Fußballstadien, Messegelände oder große Outdoor-Veranstaltungen gehören mitunter dazu. Dort, wo viele Menschen aufeinander treffen, ist auch ein Sicherheitsdienst vor Ort.
Für besonders schutzbedürftige Personen steht ein unbewaffneter oder bewaffneter Personenschutz zur Verfügung. Ganz egal, wann und wo es die zu schützende Person wünscht. Der oder die Personenschützer/in ist speziell darauf geschult, unmittelbare Gefahren abzuwehren und die Person zu bewachen sowie die Umwelt im Auge zu behalten, um frühzeitig eingreifen zu können. Der Personenschutz stellt zwar keine vorrangige, aber dennoch sehr wichtige Sicherheitsmaße im Bewachungsgewerbe dar. Man denke einmal an die vielen prominenten Personen, die sehr häufig unterwegs sind und natürlich ebenso sicher reisen möchten.

Bedingungen der Sicherheitsgewerbe

Die rechtlichen Voraussetzungen muss jedes Sicherheitsunternehmen erfüllen. Ansonsten dürfen die verantwortungsvollen Aufgaben nicht ausgeführt werden. Besonders der § 34a Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung kommen zum tragen. Nebenbei sind die Unfallverhütungsvorschriften DGUV wichtig. Falls ein bewaffneter Dienst erfolgen soll, sind ebenso Bestimmungen des Waffengesetzes zu erfüllen. Den Sicherheitsmitarbeitern stehen das Jedermannsrecht gemäß § 127 Abs. 1 STPO, die vorläufige Festnahme sowie nach § 32 StGB das Notwehrrecht, die Nothilfe und der Notstand zu. Sind die Sicherheitsmitarbeiter Beliehene des Bundes, können durchaus hoheitliche Rechte übertragen werden. Dieses kommt jedoch ganz auf den einzelnen Einsatzbereich an.

Die behördliche Erlaubnis ist die Grundvoraussetzung, um das Leben und Eigentum anderer Personen bewachen zu dürfen. Ist eine begründete Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, dann kann die Behörde die Erlaubnis entziehen. Dazu gehören zum Beispiel fehlende Nachweise von Sachkundeprüfungen oder Versicherungen, ungenaue Vermögensangaben oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen, welche die Unzuverlässigkeit begründen. Beschäftigte im Bewachungsgewerbe müssen mindestens eine Unterrichtung nachweisen können. Diese Unterrichtung stellt lediglich Mindestvoraussetzungen dar, um überhaupt einen Posten in diesem Berufsbereich übernehmen zu dürfen. Nebenbei werden Berufsausbildungen der Industrie- und Handelskammer, Meisterprüfungen und Studiengänge angeboten. Ferner können noch Zusatzqualifikationen erworben werden, die für manche Schutz- und Bewachungsbereiche notwendig sind.

Manchmal umfasst das Leistungsspektrum ebenso eine Detektei. Daher sind Ermittlungsdienste weitere Aufgaben, die ein Sicherheitsdienst übernehmen kann. Somit können Verstöße gegen gesetzliche und betriebliche Vorschriften im besonderen Maße angegangen werden, um weitere Verstöße zu vermeiden. Detektive des Bewachungsdienstes arbeiten grundlegend im Bereich der Beweissicherung. Nebenbei zudem im Verkehrs- und Streifendienst.

Schwerpunktbereiche der Sicherheitsunternehmen

Da die Aufgabenbereiche besonders umfassend sein können, decken Bewachungsdienste in der Regel immer nur einen gewissen Schwerpunktbereich ab. Die Leistungen können Privatpersonen, Gewerbetreibende, große Unternehmen und Bund und Länder in Anspruch nehmen. Vorab sind organisatorische Maßnahmen notwendig und es wird ein Bewachungsplan erstellt. Dabei bestimmen Fachkräfte des Sicherheitsunternehmens die notwendigen Sicherungsvorkehrungen und Maßnahmen, um eine maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Plant ein Gewerbetreibender zum Beispiel einen „Tag der offenen Tür“ und rechnet mit einem großen Menschenaufkommen, legen Behörden gewisse Bedingungen fest, die eingehalten werden müssen. Dabei steht bereits der Sicherheitsdienst zur Seite und überprüft zudem den Brandschutz. Anderenfalls auch die Arbeitssicherheit. Wie groß das Leistungsspektrum ausfällt, ist individuell verschieden und kann zum Beispiel das komplette sicherheitsrelevante Management oder einen Bewachungsdienst von einzelnen Posten umfassen.

Der Sicherheitsdienst beginnt bereits im kleinen Maße. Zum Beispiel verlangt jedes Event eine Parkplatzüberwachung und auch Baustellen müssen vor Eindringlingen geschützt sein. Dementsprechend ist der Personaleinsatz auch enorm unterschiedlich und orientiert sich ganz dem Bedarf entsprechend. Manche Sicherungsbereiche verlangen nur einzelne Sicherheitskräfte vor Ort. Andererseits können auch mehr als 30-40 Sicherheitsfachkräfte erforderlich sein. Schließlich übernimmt ein Sicherheitsdienst sowohl einzelne Bewachungen und auch die Komplett-Sicherung von großen Gewerbeanlagen oder stehen dem Staat im Bereich der Sicherheit beiseite.

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